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Haftung für Inhalte

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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV ist Herr Klaus Hinkel, Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung AG, Königsallee 60, 40212 Düsseldorf.

Haftung für Links

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 OffenlegungsVO)

Vorbemerkung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Artikel 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen.

Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Artikel 4 Abs. 1 b OffenlegungsVO).

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer grundsätzlichen Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Mitwirkungspflicht gem. §134a Abs. 1 Nr. 2 AktG (ARUG)

  • „Das Unternehmen Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung AG, Königsallee 60, 40212 Düsseldorf, unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.“

Hinweis gemäß Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung

Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist aufgrund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit kein bedeutendes Institut im Sinne der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung. Die HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG ist nicht systemrelevant und nimmt im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung, der Anlage- und Abschlussvermittlung bzw. der Anlagenberatung keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen. Die Vergütungssysteme der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG sind angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmens­entwicklung ausgerichtet. Bei der Vergütung der Mitarbeiter spielen Nachhaltigkeitsfaktoren keine Rolle.

Der Geschäftsleiter wie auch die übrigen Mitarbeiter der HINKEL & CIE. VERMÖGENSVERWALTUNG AG erhalten eine feste Vergütung. Zudem entscheidet der Vorstand jährlich für die Mitarbeiter bzw. der Aufsichtsrat für die Geschäftsleitung, ob eine freiwillige Tantieme und/oder garantierte variable Sonderzahlung gewährt wird. Diese ist wiederum abhängig vom Geschäftserfolg bzw. Mindestergebnis der Gesellschaft insgesamt und stellt keine Verpflichtung für die Folgejahre dar. Im Falle einer Tantiemezahlung würden die Mittel – zwecks Vermeidung gegenläufiger Interessen mit unseren Kunden – über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt.

Insgesamt sind unsere Vergütungssysteme so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken durch eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von freiwilligen Tantiemen und/oder garantierte variable Sonderzahlen entstehen lassen. Anders als bei Banken und Kreditinstituten basiert unsere freiwillige Tantieme- und/oder Sonderzahlung auf dem Grundgedanken der langfristigen Vermögensmehrung, Ausbau des verwalteten Volumens und richtet sich am Erfolg unserer Kunden aus. Im Geschäftsjahr 1.7.2020 bis 30.06.2021 wurden Tantieme-Rückstellungen von € 56.400,00 (VJ Euro 45.254,00) gebildet und garantierte variable Sonderzahlungen von Euro 22.500,00 (VJ Euro 0,00) gezahlt.

In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes sowie zum Schutz personenbezogener Daten wird auf die Offenlegung der Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur des Unternehmens Rückschlüsse auf die Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würde.

Reklamationen und Beschwerden

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns per Brief, telefonisch, per Fax oder E-Mail unter den oben genannten Kontaktdaten mitteilen.
Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.
Beschwerdemanager des Unternehmens ist Herr Klaus Hinkel, eMail: klaus.hinkel@hinkel-vv.de.

Zeiträume für die Bearbeitung Ihres Anliegens

Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.

Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.

Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.

Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden.

Schlichtungsstelle des VuV

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig:

VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

https://vuv-ombudsstelle.de/